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1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge
und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen oder abweichende
Gegenbestätigungen sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
haben. Sie bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit immer
unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.3 Alle Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit immer unserer schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
2. Waren Qualität
Die Herstellung und Sortierung von uns angebotener Ware erfolgt
auf der Grundlage der Werksnormen der Hersteller. Die Einzelheiten
und Besonderheiten, Sortierungskriterien etc. ergeben sich
aus der Produktbeschreibung, Prospekten etc.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Alle zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind nur als
annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich
von uns als verbindlich bezeichnet sind. Die Merkmale unserer
Muster gelten nicht als zugesichert.
3.2 Mit Absenden einer Bestellung seitens des Kunden gilt
die Ware vom Kunden als bestellt.
3.3 Konstruktions- und Formänderungen der Ware können
wir vornehmen, sofern diese Änderungen nicht grundlegender
Art sind, der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich
eingeschränkt wird und diese Änderungen unter Berücksichtigung
unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumutbar
sind.
3.4 Fertigungsspezifische Parameter bedingen in Einzelfällen
die Produktion von Mehr- oder Mindermengen, ohne das wir
darauf Einfluss nehmen können. In diesen Fällen
sind wir berechtigt, die Liefermengen um bis zu 10 % zu überschreiten
oder zu unterschreiten mit einer entsprechenden Mehr- bzw.
Minderberechnung, sofern dies unter Berücksichtigung
dieser technischen Fertigungsvorgaben auch dem Kunden zumutbar
ist. Bei Sonderanfertigungen oder bei Sonderposten gelten
die vorstehenden Bestimmungen für Mengenabweichungen
bis zu 20%.
4. Lieferfrist
4.1 Die in den Auftragsbetätigungen angegebenen Lieferzeiten
sind unverbindliche Circa-Angaben. Sie sind nur dann bindend,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet werden.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf
der Liefergegenstand unser Auslieferungslager verlassen hat
oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Wir sind in berechtigten Sonderfällen, insbesondere
aus betriebsbedingten Gründen befugt, Teillieferungen
und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen
und gesondert zu berechnen, soweit dies unter Berücksichtigung
der beiderseitigen Interessen dem Kunden zumutbar ist.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen
Einfluss haben und die nachweislich auf die Fertigstellung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit
oder Nichtlieferbarkeit von Waren usw.-, auch bei Vorlieferanten,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
und auch innerhalb eines Verzuges nicht zu vertreten. Beginn
und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich
mit. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer sind wir
berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Bei Unmöglichkeit haben wir das Recht,
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann von uns die
Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
einer angemessenen Frist liefern werden. Erklären wir
uns nicht, kann der Kunde zurücktreten, wenn ihm infolge
der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zugemutet
werden kann.
4.5 Wir behalten uns in allen Fällen richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt
mit der Maßgabe, das wir unsererseits ein entsprechendes
Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und die verspätete
Lieferung durch unseren Lieferanten selbst nicht zu vertreten
haben. Insoweit gelten die vorstehenden Bestimmungen unter
4.4.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Erfüllungsort für die Lieferung bei Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist der Sitz unseres Auslieferungslagers
in 12587 Berlin. Mehrkosten für Express- oder Eilgutversand
gehen zu Lasten des Kunden.
5.2 Die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet
Anlieferung ohne Abladen durch uns und setzt eine befahrbare
Anfuhrstraße voraus. Befahrbare Anfuhrstraße
ist eine Straße, die mit beladenem schwerem Lastzug
befahren werden kann. Fallen bei Glätte, Eis, Schnee
oder durch schlechten Straßenzustand Mehrkosten an,
sind diese vom Kunden zu tragen. Es muss unverzüglich
und sachgemäß durch eine genügende Anzahl
von Arbeitskräften, die der Kunde stellt, abgeladen
werden. Über das übliche hinausgehende Wartezeiten
gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden,
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
5.4 Im Falle des Mangels besonderer Weisung, erfolgt die
Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und Transportmittels
nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware durch die
Bahn, Post, Spediteure oder sonstiger Transportunternehmen
ohne Beanstandungen, gilt als Bestätigung der einwandfreien
Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt
jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer
Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene
Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.
5.6 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden
und anderer Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch
und auf Kosten des Käufers.
5.7 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten
Bedingungen entsprechend geliefert.
5.8 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder durch
Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm
die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich
oder mündlich angezeigt haben. In diesem Fall sind wir,
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
berechtigt, die hierdurch entstandenen Mehrkosten dem Kunden
in Rechnung zu stellen.
5.9 Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir nach einer angemessenen
Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung
berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 10% der vereinbarten
Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis vorbehalten, das ein Schaden überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass
ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger sei. Wahlweise sind wir berechtigt, über den
Liefergegenstand frei zu verfügen und an dessen Stelle
binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand
zu den Vertragsbedingungen zu liefern.
6. Preise
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen
sich alle Preise ab Lager Berlin, netto, ohne Verpackungs-
und Versandspesen und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrages
berechtigen uns zur Berechnung der dadurch entstandenen Mehrkosten.
Auftragsminderkosten werden nach Abzug der durch die Änderung
verursachten Mehrkosten an den Kunden erstattet.
6.3 Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate
nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, eine entsprechende
Preiskorrektur vorzunehmen, soweit einer oder mehrere der
vorbezeichneten Kostenfaktoren sich ändern.
7.
Zahlungsbedingungen
7.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen
ist die Zahlung sofort netto ohne jeden Abzug so vorzunehmen,
das uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag
spätestens am Tag der Auslieferung zur Verfügung
steht. Sondervereinbarungen bedürfen stets unserer schriftlichen
Gegenbestätigung.
7.2 Der Kunde kommt ohne eine Mahnung spätestens in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung
leistet
7.3 Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig.
Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach
Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind
wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen für den unnötig
entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn sowie weiterer
Schäden ausdrücklich vor.
7.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von
uns gelieferten Waren so lange vor, bis der Kunde alle bestehenden
Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so
bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf alle künftig
entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später
geschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo.
8.2 Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf
oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft gegen
seinen Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen
Vergütungsansprüchen einschließlich aller
Nebenrechte an uns ab. Sie dienen in dem selben Umfang zur
Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer
Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung
der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt,
wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf
uns übergehen, insbesondere kein Abtretungsverbot im
Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer besteht.
8.3 Der Kunde hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über
den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem
Weiterverkauf oder der sonstigen Verwendung entstandenen
Forderungen zu erteilen.
8.4 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr
als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe
von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9. Gewährleistung
9.1 Herstellung und Sortierung unseres Parketts sowie aller
gehandelten Waren erfolgt nach der Werksnorm der einzelnen
Hersteller (siehe Ziff. 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen),
die damit die Soll-Beschaffenheit unseres Parketts bestimmt.
9.2 Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Ware, offensichtlich
unrichtige oder unvollständige Lieferungen, offensichtliche
Mengen- oder Maßabweichungen innerhalb von zwei Wochen
nach Ablieferung der Ware durch schriftliche Anzeige an uns
zu rügen. Offensichtliche Transport- und Verpackungsschäden
sind vom Kunden beim eintreffen der Ware auf dem Frachtbrief
bzw. Lieferschein zu vermerken und ebenfalls innerhalb von
zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich bei uns zu rügen.
Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen der vorbezeichneten
Mängel/Schäden an, so gilt die Ware als mangelfrei
und vertragsgemäß genehmigt. Bei allen Beanstandungen
sollte der Kunde möglichst Lieferschein und Aufklebeetiketten
beifügen.
10. Haftung
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn Versicherungsschutz
besteht, und zwar begrenzt auf den bei dem Vertragsabschluß vorhersehbaren
typischen Schaden.
11. Widerrufsrecht
§
312 b ff. BGB gewährt den Kunden die Verbraucher sind
ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Als Widerruf
gilt eine formlose Erklärung gegenüber dem Verkäufer
oder die Rücksendung der Ware. Die Widerrufsfrist beträgt
zwei Wochen und beginnt mit Eingang der Ware. Für die
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf bedarf keiner gesonderten Begründung. Erstattet werden bis zu 100 % des Netto-Warenwertes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche mit dem Erst- und Rückversand der Ware in Zusammenhang stehenden Kosten für Versand und Verpackung entfallen hierbei auf den Käufer.
12. Datenschutz
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass
wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden
personenbezogenen Daten in dem für die Vertragsdurchführung
erforderlichen Umfang speichern und automatisch verarbeiten.
Eine Weitergabe dieser Daten an unbefugte Dritte findet nicht
statt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz
im Ausland hat.
13.2 Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO, so
ist Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie
sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten
Berlin, es sei denn, es handelt sich um eine nicht vermögensrechtliche
Streitigkeit bzw. es besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand.
13.3 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte übertragen.
Dieser Zustimmung bedarf es jedoch nicht, wenn die Abtretung
im Rahmen eines wirksamen verlängerten Eigentumsvorbehaltes
erfolgt, den der Kunde mit einem Dritten im Rahmen der Regelungen
der vorstehenden Ziffer 7 vereinbart.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen
oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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Seelenbinderstr.46
D - 12555 Berlin
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